Pflegegrade 1,2,3,4 & 5 – Was bedeutet das und was steht mir zu?
Pflegegrade | Wozu einen Pflegegrad? | Wie bekomme ich einen Pflegegrad? | Was passiert dann? | Einstufung | Die einzelnen Pflegegrade | NBA | Antragsschreiben
Den Begriff "Pflegestufe" haben die meisten schon einmal gehört. Doch seit Januar 2017 gibt es einen neuen Begriff: Die Pflegegrade. Im Rahmen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II), sollen diese Änderungen geistige Erkrankungen stärker berücksichtigen, als dies bei den Pflegestufen der Fall war. Darüber hinaus soll vor allem die Selbstständigkeit pflegebedürftiger Menschen maßgeblich zur Einstufung ihrer Pflegebedürftigkeit herangezogen werden.
Wie Betroffene einen Pflegegrad erhalten und welche Leistungen aus der Kasse Ihnen zustehen, darüber gibt Ihnen www.meine-pflege-info.de einen Überblick, ebenso wie zum neuen Prüfverfahren zur Bewertung der Pflegegrade.
Pflegegrade
Was sind Pflegegrade? - Ob nun Pflegestufe, oder Pflegegrade - für viele wirken die Begriffe abschreckend. Sie haben das Gefühl, wenn sie einen Pflegegrad erhalten, zum alten Eisen zu gehören, oder Schritt für Schritt entmündigt zu werden. Gerüchte, wie jenes, dass man seinen Führerschein abgeben müsste wenn man einen Pflegegrad hat, helfen nicht gerade beim Abbau solcher Barrieren.
Die Wahrheit ist jedoch eine andere. Wer sein Leben lang in die Pflegekasse eingezahlt hat, hat Anspruch auf bestimmte Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Wozu brauche ich einen Pflegegrad?
Die Einteilung in Pflegegrade ist für die Bewilligung von Leistungen aus der Pflegeversicherung notwendig. Entsprechend ihres Hilfebedarfs, werden Pflegebedürftige in fünf Pflegegrade (1 -5) eingeteilt, welche maßgebliche für die Höhe der Pflegegelder von der Pflegekasse sind.
Wie bekomme ich einen Pflegegrad?
Wenn ein Hilfs- und Pflegebedarf vorliegt, kann ein Antrag auf Leistungen bei der Pflegekasse gestellt werden. Der Antrag auf einen Pflegegrad kann formlos gestellt werden.
Formlos bedeutet, dass der Antrag schriftlich, aber auch telefonisch oder per Email gestellt werden und dafür kein spezielles Format oder Formular notwendig ist. Wir empfehlen jedoch, die Leistungen schriftlich zu beantragen. Falls es irgendwann einmal Unstimmigkeiten gibt, ist dann alles einfach nachzuvollziehen. Egal, wie sie den Antrag stellen, er muss immer vom Pflegebedürftigen selbst oder zumindest in dessen Namen gestellt werden.
Der Antrag auf Leistungen muss vom Pflegebedürftigen bei dessen Pflegekasse gestellt werden, welche immer bei der jeweiligen Krankenversicherung organisiert ist.
Ist der Pflegebedürftige also bei der "IKK Beispiel" krankenversichert, geht der Antrag an die Pflegekasse die zur "IKK Beispiel" gehört.
Das gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen wie auch für die privaten Krankenversicherungen.
Beispiel für ein Antragsschreiben downloaden
Was passiert, nachdem ich den Antrag gestellt habe?
Die Leistungen der Pflegekasse werden frühestens vom Monat der Antragstellung an erbracht. Die Antragstellung am Monatsende genügt allerdings, um für den jeweiligen Monat die gesamte Leistung zu erhalten, jedoch nur, wenn die Pflegebedürftigkeit auch schon am Monatsanfang bestand. Sollte der Antragsteller also erst am 15. des Monats pflegebedürftig geworden sein, stehen ihm auch erst ab dem 15. Leistungen zu.
Die Pflegekasse beauftragt dann den MDK, den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, mit der Begutachtung des Pflegebedürftigen, der Grad des Pflegebedarfs wird festgestellt und entsprechend ein Pflegegrad angesetzt.
In vielen Städten und größeren Gemeinde gibt. Pflegestützpunkte. Hier erhalten Sie Hilfe bei der Beantragung eines Pflegegrades.
Wie erfolgt die Einstufung in einen Pflegegrad?
Wichtigstes Kriterium bei Einstufung in einen Pflegegrad ist der Grad der Selbständigkeit der begutachteten Person. Mittels eines Punktesystems wird dieser, in verschiedenen Bereichen der körperlichen und geistigen Verfassung, bewertet.
Anhand einer Skala erfolgt anschließend die Einteilung in einen Pflegegrad:
Pflegegrad 1 12,5 bis unter 27 Punkte
geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2 27 bis unter 47,5 Punkte
erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3 47,5 bis unter 70 Punkte
schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4 70 bis unter 90 Punkte
schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5 90 bis unter 100 Punkte
schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Was bedeuten die einzelnen Pflegegrade?
Entlastungsbeitrag
(ambulant, zweckgebunden)Pg 1: 125 Euro
Pg 2: 125 Euro
Pg 3: 125 Euro
Pg 4: 125 Euro
Pg 5: 125 Euro
Leistungsbeitrag (vollstationär)
Pg 1: 125 Euro
Pg 2: 770 Euro
Pg 3: 1.262 Euro
Pg 4: 1.757 Euro
Pg 5: 2.005 Euro
Sachleistung (ambulant)
Pg 1: -/-
Pg 2: 689 Euro
Pg 3: 1.298 Euro
Pg 4: 1.612 Euro
Pg 5: 1.995Euro
Euro Geldleistung (ambulant)
Pg 1: -/-
Pg 2: 316 Euro
Pg 3: 545 Euro
Pg 4: 728 Euro
Pg 5: 901 Euro
Zuschuss für Wohnraumanpassung
Pg 1: bis zu 4000 Euro
Pg 2: bis zu 4000 Euro
Pg 3: bis zu 4000 Euro
Pg 4: bis zu 4000 Euro
Pg 5: bis zu 4000 Euro
Medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel
Pg 1: ✔
Pg 2: ✔
Pg 3: ✔
Pg 4: ✔
Pg 5: ✔
Kostenlose Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
Pg 1: ✔
Pg 2: ✔
Pg 3: ✔
Pg 4: ✔
Pg 5: ✔
Kostenlose Beratung und Beratungsbesuche
Pg 1: ✔
Pg 2: ✔
Pg 3: ✔
Pg 4: ✔
Pg 5: ✔
Förderung für Bewohner von Wohngruppen oder WGs
Pg 1: ✔
Pg 2: ✔
Pg 3: ✔
Pg 4: ✔
Pg 5: ✔
Im Neuen Begutachtungsassessment (NBA) werden die folgenden Bereiche bewertet:
1) Mobilität (10%)
Körperliche Beweglichkeit: kann die Person z.B. alleine aufstehen und sich selbständig in der Wohnung fortbewegen, Treppen steigen usw.
2) Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15% kombiniert mit 3)
Verstehen und Sprechen: kann die Person sich zeitlich und räumlich orientieren, kann sie Sachverhalte verstehen, Risiken einschätzen und sich mit anderen Menschen unterhalten?
3) Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15% kombiniert mit 2)
Verhält sich die Person aggressiv oder hat sie z.B. Ängste oder Unruhe in der Nacht?
4) Selbstversorgung (40%)
Inwieweit kann sich die Person selbständig waschen, ankleiden, die Toilette aufsuchen, sowie essen und trinken?
5) Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen (20%)
Wie viel Unterstützung benötigt die Person bei krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen? Kann sie selbst Medikamente einnehmen, Blutzucker messen, Verbände wechseln, mit Prothesen oder dem Rollator umgehen?
6) Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte (15)
Ist es der Person möglich, ihren Tagesablauf selbständig zu gestalten und mit anderen Menschen in direkten Kontakt zu treten? Ist es zum Beispiel möglich, Freunde ohne Hilfe zu besuchen.
Haben Sie das Gefühl in einem dieser Bereiche Einschränkungen zu haben? Vielleicht haben Sie dann Anspruch auf einen Pflegegrad.
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